INFORMATION ÜBER EINLAGENSICHERUNG UND ANLEGERENTSCHÄDIGUNG
Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die VakifBank International AG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH . Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,–. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details in unserer Filiale.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.
Schreiben Sie uns!
Rufen Sie uns an. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.