INFORMATION ÜBER EINLAGENSICHERUNG UND ANLEGERENTSCHÄDIGUNG
Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die VakifBank International AG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Im Falle einer Insolvenz von VakifBank International AG werden Ihre Einlagen bis zu EUR 100.000 vom Einlagensicherungssystem erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne in unserer Filiale oder finden sich auch im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG) abrufbar unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bzw. im Informationsbogen für den Einleger (siehe unten unter „Weitere Informationen“).
Einlagen sind jedoch insbesondere dann nicht erstattungsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit Transaktionen entstanden sind, aufgrund deren Personen in einem in Österreich geführten Strafverfahren wegen Geldwäscherei (§ 165 des Strafgesetzbuches – StGB) oder in sonstigen Strafverfahren wegen Geldwäsche gemäß Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 rechtskräftig verurteilt worden sind (§ 10 Abs 1 Z 3 ESAEG).
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